Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmen

[CRAFT-UP] – Personalvermittlung für Handwerksberufe

 

  1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle, auch zukünftigen, Geschäftsbeziehungen zwischen [Craft-Up.de | Inh. Andre Brüggemann, Dompfaffenweg 21, 59759 Arnsberg] (nachfolgend „wir“ oder „uns“) und Unternehmen (nachfolgend „Auftraggeber“), die unsere Dienstleistungen zur Personalvermittlung in Anspruch nehmen.

(2) Vertragsgegenstand ist die Vermittlung von Fachkräften an den Auftraggeber gegen Zahlung eines Vermittlungshonorars. Eine Arbeitnehmerüberlassung findet nicht statt.

(3) Sobald wir dem Auftraggeber ein Bewerberprofil oder einen Lebenslauf übermitteln, der die Identität eines Kandidaten offenlegt, gilt dieser Bewerber als von uns „vorgeschlagen“ im Sinne dieser AGB.

(4) Sollte sich ein von uns vorgestellter Bewerber bereits unabhängig von unserem Vermittlungsprozess beim Auftraggeber beworben oder dessen Lebenslauf anderweitig erhalten haben, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns dies unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung nicht, bleibt unser Honoraranspruch im Falle einer Anstellung bestehen.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die dem Bewerber durch die Anreise zu Vorstellungsgesprächen entstandenen Fahrtkosten in Höhe des Tarifs für öffentliche Verkehrsmittel (zweite Klasse) oder – bei Anreise mit dem eigenen PKW – nach den geltenden steuerlichen Bestimmungen zu erstatten.

 

  1. Vergütung, Kosten und Zahlungsbedingungen

(1) Unser Honorar beträgt 20 % des Bruttojahresgehalts des vermittelten Bewerbers, einschließlich etwaiger Boni, Gratifikationen und sonstiger geldwerter Vorteile. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist zusätzlich zu zahlen.

(2) Unter Bruttojahresgehalt werden alle dem Bewerber zustehenden vertraglichen Entgelte verstanden, insbesondere:

  • Fixgehalt
  • Provisionen und Bonuszahlungen
  • 13./14. Monatsgehalt
  • geldwerte Vorteile (z. B. Firmenwagen, Sonderzahlungen)

(3) Der Honoraranspruch entsteht, wenn innerhalb von 12 Monaten nach Übermittlung des Bewerberprofils zwischen dem von uns vorgestellten Bewerber und dem Auftraggeber oder einem mit diesem rechtlich oder wirtschaftlich verbundenen Unternehmen ein Arbeitsvertrag zustande kommt.

(4) Die Vermittlungsprovision wird mit der Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen dem Bewerber und dem Auftraggeber bzw. mit dem ersten Arbeitstag des Bewerbers zur Zahlung fällig. Die Rechnung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu begleichen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, über den Abschluss des Arbeitsvertrags in Kenntnis zu setzen und uns auf Verlangen Auskunft über den Inhalt des Vertrags und die Höhe des Bruttojahresgehalts zu erteilen.

 

  1. Wechselprämie für den Auftraggeber

(1) Wir zahlen dem vermittelten Bewerber eine Wechselprämie in Höhe von 1.500 € aus eigener Tasche, sofern dieser mindestens 6 volle Monate bei dem neuen Arbeitgeber beschäftigt bleibt.

(2) Sollte der Bewerber das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate aus eigenem Verschulden (z. B. Eigenkündigung) beenden, entfällt sein Anspruch auf die Wechselprämie.

(3) In diesem Fall erstatten wir dem Auftraggeber stattdessen die 1.500 € Wechselprämie, um einen Teil der entstandenen Kosten für die Fehlbesetzung auszugleichen.

(4) Die Rückzahlung der Wechselprämie an den Auftraggeber erfolgt nach Vorlage eines Nachweises über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Bewerber und innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

 

  1. Haftungsausschluss

(1) Wir übernehmen keine Gewährleistung für die Eignung oder Leistungsfähigkeit des vermittelten Bewerbers. Die Auswahl und endgültige Entscheidung über die Einstellung liegt allein beim Auftraggeber.

(2) Wir haften nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden, die aus der Anstellung oder dem Verhalten des vermittelten Bewerbers resultieren.

(3) Unsere Haftung für sonstige Schäden ist auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

 

  1. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und personenbezogenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Personalvermittlung zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung unter [https://craft-up.de/datenschutz] verfügbar.

 

  1. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Firmensitz.

Diese AGB treten am [02.02.2025] in Kraft.